Kriterien zur schalltechnischen Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen:


Die drei genannten Anforderungen sind auf alle Bildschirmarbeitsplätze in Büros anwendbar. Sie gelten für Grossraumbüros, Mehrpersonenbüros, Einzelbüros und Kombibüros. Führen die Kriterien 1 bis 3 zu einer unterschiedlichen Einschätzung, so gilt die ungünstigere als massgebend für die Beurteilung des Arbeitsplatzes.

Schalltechnische Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen


Beurteilungspegel am Arbeitsplatz                       
Lärmqualifizierung                                                   
bis 30 dB(A)
optimal
über 30 dB(A) bis 40 dB(A)
sehr gut
über 40 dB(A) bis 45 dB(A)
gut
über 45 dB(A) bis 50 dB(A)
in gewerblichem Umfeld akzeptabel
über 50 dB(A) bis 55 dB(A)
ungünstig, aber noch zulässig
über 55 dB(A)
Geräuschbelastung zu hoch


Zum besseren Verständnis einige Beispiele: Das Grundgeräusch in der freien Natur beträgt
30 – 40 dB. Normale Sprache in einem Meter Entfernung 55 – 60 dB. Laute Sprache in einem Meter Entfernung 65 – 70 dB. Starker Strassenverkehr in ca. 7 m Entfernung 80 – 85 dB.

Dauerbelastungen über 65 dB führen zu Störungen des vegetativen Nervensystems, Dauerbelastungen über 80 dB zu Gehörschäden.

In Büros schaffen Telefon, Telefax, Drucker, Kopierer usw. eine vielfach als unangenehm empfundene Lärmkulisse. Gesundheitsgefahren liegen jedoch nicht allein in der Intensität des Schalls, sondern auch in seiner Zusammensetzung, seiner Häufigkeit und seiner Bandbreite. Für Unbeteiligte sind die Gespräche anderer die störendste Lärmquelle im Büro.

(Quelle: W. Probst: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund 2003)