Benutzerflächen


DIN 4543-1 – Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln definiert Begriffe und legt Anforderungen fest im Hinblick auf die Aufstellung und Nutzung von Büromöbeln. Im folgenden werden die Anforderungen an Benutzerflächen dargestellt und mit Hinweisen aus der BGI 650 ergänzt.

Definition

"Benutzerfläche im Bürowesen ist der Teil der Bodenfläche, der bei der funktions- und sachgerechten Ausübung der jeweiligen Tätigkeit für den Benutzer mindestens erforderlich ist."

Grundlegende Anforderungen bei sitzenden Tätigkeiten

Die Tiefe von Benutzerflächen für sitzende Tätigkeiten orientiert sich an der zu erfüllenden Aufgabe. Sie beträgt:


Am persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz                                                
min. 1,00 m
An sonstigen Arbeitsplätzen (nicht persönlich zugewiesen)
min. 0,80 m
An Besucher- und Besprechungsplätzen
min. 0,80 m


Die Mindesttiefen können bei ausreichendem Beinraum und rückseitig freiem Zugang um maximal 20 cm verringert werden.
 
Für Überlagerungen der Benutzerflächen gelten die Restriktionen der "freien Bewegungsfläche".

Grundlegende Anforderungen bei stehenden Tätigkeiten

Bei stehenden Tätigkeiten ist grundsätzlich eine Mindest-Benutzerfläche von 0,80 m Tiefe vorzusehen.

An Stehtischen, aber auch vor Schränken ohne Auszüge oder Flügeltüren (Rolltür- bzw. Schiebetürschränke) ist also eine Benutzerfläche von 80 cm obligatorisch.

Bei Möbeln mit Flügeltüren oder Auszügen (Schränke) wird die Mindesttiefe jedoch individuell ermittelt:

Möbel-Funktionsfläche (Schubladentiefe [40 oder 60 cm] oder Türbreite [40, 60 oder 80 cm]) zuzüglich einem Sicherheitsabstand von 50 cm ergibt die individuelle Benutzerfläche – deren Mindesttiefe jedoch 80 cm nicht unterschreiten darf.
 

Zulässige Ausnahmen / Überlagerungen

Bei Flächenüberlagerungen sind die für die "freie Bewegungsfläche" und die "Verkehrswegeflächen" definierten Regelungen sinngemäss anzuwenden.


(Quelle buero-forum.de)