Nichtraucherschutz


Das Gesetz

Ein Gesetz der öffentlichen Gesundheit

 
Um die Gesundheit der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchs zu schützen, hat das Parlament am 3. Oktober 2008 ein Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen verabschiedet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat, zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), die entsprechende Verordnung erarbeitet. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten des Gesetzes und der Verordnung auf den 1. Mai 2010 festgelegt.
 
Ab dem 1. Mai 2010 ist es verboten, in geschlossenen Räumen, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen oder die öffentlich zugänglich sind (z.B. in öffentlichen Verwaltungsgebäuden, Spitälern, Schulen, Museen, Theatern und Einkaufszentren) zu rauchen. Es können abgetrennte und ausreichend belüftete Raucherräume eingerichtet werden.
 
Das Bundesgesetz setzt minimale Anforderungen zum Schutz vor Passivrauchen und sieht vor, dass die Kantone weitergehende Regelungen erlassen dürfen, die in den entsprechenden Kantonen eingehalten werden müssen.
 
Per 1. Januar 2010 haben vierzehn Kantone (BE, BL, BS, FR, GE, GR, NE, SG, SO, TI, UR, VD, VS, ZH) - entsprechend drei Viertel der Schweizer Bevölkerung - beschlossen, Raucherbetriebe zu verbieten. In acht Kantonen ist in den Raucherräumen keine Bedienung zugelassen.
 
Die Kantone sind für den Vollzug des Bundesgesetzes zuständig. Sie haben die nötigen Massnahmen für die Einhaltung des Bundesgesetzes zu treffen. Bei Missachtung des Gesetzes sind Bussen bis 1000.– Franken vorgesehen.

Weitere Infos unter:

www.bag.admin.ch